System der visuellen Erkennbarkeit der Stadt
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Stadtwappen
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Logo der StadtverwaltungSzczecin, um sich entwickeln zu können, muss modern sein. So müssen die Einwohner über sich selbst denken und so muss sich auch die Stadt nach Außen zeigen. |
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Markenzeichen der Vision „Floating Garden” Hier ist das Ziel – Floating Garden |
Das System managt das Büro für Stadtmarketing und Information, wo Sie detailierte Informationen zum System erhalten können. Das System wird in Etappen umgesetzt und umfasst u.a.:
- die einheitliche Gestaltung der Außenwerbung, Gifts, Broschüren und Publikationen, Internet-, Messeauftritten der Stadt etc.,
- die Aufsicht für die graphische Gestaltung von Informationen, z.B. über die von der Stadtverwaltung Szczecin geförderten Veranstaltungen, darunter Events, Konferenzen, Sportveranstaltungen
- die Aufsicht für die graphische Gestaltung der Informationen über Schirmherrschaften des Stadtpräsidenten und der Stadt.
- die Beschilderung der städtischen Verkehrsmittel und anderer Mittel im Stadtraum
- die Kennzeichnung von Sportkleidung, Sportgeräten.
Nutzungsregeln von Elementen des Systems der visuellen Erkennbarkeit durch externe Einrichtungen
Die Stadt Szczecin lässt im Rahmen ihrer Werbemaßnamen die Möglichkeit der Nutzung von Elementen des Systems der visuellen Erkennbarkeit der Stadt auf fremden Informationsmitteln und Veranstaltungen zu. Für die einzelnen Elemente des Systems der visuellen Erkennbarkeit, darunter Logos, sind alle Rechte vorbehalten und aus dem Grund muss man für ihre Nutzung die Genehmigung des Büros für Stadtmarketing und Information sowie die Akzeptanz zur Gestaltung von Informationsmitteln mit dem Markenzeichen der Stadt einholen.
Regeln zur Nutzung von Elementen des Systems der visuellen Erkennbarkeit (darunter Logos):
- Der Antragsteller ist verpflichtet, beim Büro für Stadtmarketing und Information, Zimmer 155, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Genehmigung zur Nutzung von Elementen der visuellen Erkennbarkeit (untern auf der Seite herunterzuladen) und entsprechende Entwürfe in Form eines Farbausdrucks bzw. einer JPG-Datei mit der Kennzeichnung der Stadt einzureichen.
- Das Büro für Stadtmarketing und Information nimmt unverzüglich Stellung zum Antrag und bei einer positiven Entscheidung genehmigt die eingereichte graphische Gestaltung und vermittelt sie per E-Mail mit den entsprechenden Elementen des Systems der visuellen Erkennbarkeit in einem ausgeprägten Modus.
Der Antragsteller vermittelt die graphische Gestaltung seiner Information mit dem entsprechenden Logozeichen der Stadt zur endgültigen Akzeptanz per E-Mail an die Adresse kadamski@um.szczecin.pl und zur Einholung von Genehmigung zur Verwendung von Elementen des Systems der visuellen Erkennbarkeit in den eigenen Werbemaßnahmen.



